Feuerwerkskategorien
Feuerwerkskategorien
Feuerwerk ist nicht gleich Feuerwerk. Vielmehr werden Pyroartikel innerhalb der gesamten EU in verschiedene Kategorien eingeteilt. Zu welcher Kategorie ein Artikel gehört, ist von verschiedenen Kriterien abhängig. Zu diesen gehört vor allem das Gefahrenpotenzial, welches sich aus Inhaltsstoffen, der jeweiligen Menge sowie der entsprechenden Effektwirkung ergibt.
Nachfolgenden stellen wir euch sämtliche Kategorien vor. Dabei unterscheiden wir zwischen klassischem Vergnügungsfeuerwerk (Kategorien F1, F2, F3 & F4), sowie technischem Feuerwerk (T1, T2) und sonstiger Pyrotechnik (P1, P2).
Aber der Reihe nach.
Vergnüngungsfeuerwerk
Feuerwerkskategorie F1: Kleinstfeuerwerk
Feuerwerk der Kategorie F1, auch bekannt als Kleinstfeuerwerk bzw. Kinder- und Jugendfeuerwerk, weist die folgenden Merkmale auf.
- Gefahrenpotential: Sehr gering
- Geräuschpegel: Sehr gering > maximal 120 dB bei einem Abstand von 1 Meter
- Sicherheitsabstand: 1 Meter
- Verkauf & Verwendung: Ganzjährig ohne zeitliche Einschränkung
- Mindestalter: 12 Jahre
- Nutzungsort: Outdoor und Indoor
Beispiele für F1-Feuerwerkartikel:
– Bengalfeuer, z.B. Nico Bengalfeuer Rot Blink
– Knallerbsen, z.B. Nico Riesen Knallteufel (40 Stück)
– Wunderkerzen, z.B. Nico Wunderkerzen 18 cm (10 Stück)
Feuerwerkskategorie F2: Kleinfeuerwerk
Sprechen wir von der Feuerwerkskategorie F2, dann sprechen wir von klassischem Silvesterfeuerwerk.
- Gefahrenpotential: Gering
- Geräuschpegel: Gering > maximal 120 dB bei einem Abstand von 8 Meter
- Sicherheitsabstand: 8 Meter
- Verkauf & Verwendung: Abgabe erlaubt im Zeitraum vom 29.12. bis zum 31.12.
- Mindestalter: 18 Jahre, Käufer müssen volljährig sein
- Nutzungsort: Ausschließlich Outdoor
Personen mit entsprechender Erlaubnis bzw. einem Gewerbeschein, können Silvesterfeuerwerk auch außerhalb der drei Tage um den Jahreswechsel erwerben und erhalten. Weitere Infos zum Thema Feuerwerk mit Gewerbeschein kaufen findet Ihr hier.
Soll F2-Feuerwerk zu einem anderen Anlass als der Silvesterfeier gezündet werden, so ist dies auch möglich. Vorausgesetzt, ein entsprechender Antrag wurde vom Ordnungsamt genehmigt.
Beispiele für F2-Feuerwerkartikel:
– Batterien, z.B. Argento Red Thunder, Feuerwerksbatterie, 16 Schuss
– Silvesterraketen, z.B. Argento Shellrockets Cal. 34/38 mm
– Vulkane, z.B. Zink Schweizer Super Vulkan No. 2
Feuerwerkskategorie F3: Mittelfeuerwerk
Feuerwerk aus der Kategorie F3 geht noch einen Schritt weiter. Im Vergleich zu den Kategorien F1 und F2 sind F3-Feuerwerksartikel nicht ohne Weiteres zu erwerben, auch müssen bei der Nutzung zusätzliche Aspekte beachtet werden. Grund hierfür ist das höhere Gefahrenpotenzial, welches einen verantwortungsvollen und geschulten Umgang mit den Artikeln erfordert.
- Gefahrenpotential: Mittel
- Geräuschpegel: Mittel > maximal 120 dB bei einem Abstand von 15 Meter
- Sicherheitsabstand: 15 Meter
- Verkauf & Verwendung: Ganzjährig, nur an Personen mit entsprechender Erlaubnis bzw. einem Befähigungsschein (Pyrotechniker), gemäß §7 oder §27 SprengG
- Mindestalter: 18 Jahre, Käufer müssen volljährig sein
- Nutzungsort: Ausschließlich Outdoor
Beispiele für Artikel der Kategorie F3:
– Knaller, z.B. El Gato Trueno Supergato (5 Stück)
Feuerwerkskategorie F4: Großfeuerwerk
Den Abschluss der Vergnügungsfeuerwerke bildet die Kategorie F4. Diese setzt dem F3-Feuerwerk die Krone auf. Der Erwerb und die Verwendung sind an strenge Vorgaben gebunden.
- Gefahrenpotential: Groß
- Sicherheitsabstand: Variiert von Produkt zu Produkt, deutlich größer als bei F1,F2 und F3.
- Verkauf & Verwendung: Nicht im Handel erhältlich, Abgabe ganzjährig, jedoch nur an nachweislich fachkundige Personen, gemäß §7 oder §27 SprengG
- Mindestalter: 21 Jahre
- Nutzungsort: Ausschließlich Outdoor
Das Abbrennen von F4-Feuerwerk muss beim Ordnungsamt mindestens zwei Wochen vorher schriftlich beantragt werden.
Technisches Feuerwerk
Kategorie T1: Pyrotechnik für den Einsatz auf Bühnen
Der Einsatz von T1-Pyrotechnik ist an technische Zwecke gebunden. Hierzu gehören beispielsweise Bühnenshows oder Filmaufnahmen.
- Gefahrenpotential: gering
- Verkauf & Verwendung: Ganzjährig, sofern Verwendung an Zweck gebunden ist
- Mindestalter: 18 Jahre, Käufer müssen volljährig sein
- Einsatzmöglichkeiten:
- Bühnenshow (Theater, Konzerte, Zaubershows etc.)
- Filmdrehs
- Fotoaufnahmen
- aber auch alternative Einsatzmöglichkeiten wie Dichtigkeitsprüfungen mittels Rauchbomben
Beispiele für technisches Feuerwerk der Kategorie T1:
– Rauchfackeln, z.B. Argento RAUCHGENERATOR M Grϋn
– Fontänen, z.B. Funke 7m Fontäne Kamuro 1 Stück (Neuheit)
– Bengalische Blinker bzw. Stroboskope, z.B. Funke Stroboskop Mix (3 Stück)
Kategorie T2: Technische Pyrotechnik für Personen mit Befähigungsnachweis
Der Unterschied zwischen technischem Feuerwerk der Kategorien T1 und T2 liegt darin, dass T2-Feuerwerk ausschließlich von Personen ab 21 Jahren mit Pyrotechnikerschein gezündet werden darf.
Hierzu ein kleiner Exkurs:
Wenn Ihr Pyrotechniker werden wollt, bzw. gewerbliche Feuerwerke anbieten möchtet, so benötigt Ihr hierfür den zuvor erwähnten Pyrotechnikerschein. Um diese Bescheinigung zu erhalten, müsst Ihr zum einen das 21. Lebensjahr abgeschlossen haben und zum anderen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorweisen können. Diese bestätigt eure Eignung zum Zünden von T2-Feuerwerk. Zudem müsst ihr einen Lehrgang bei einem staatlich anerkannten Anbieter absolvieren und diesen mit einer bestandenen Prüfung erfolgreich abschließen. Eine solche Schulung dauert in der Regel nicht länger als eine Woche. Im Anschluss erhaltet Ihr eure Bescheinigung und dürft eure Dienste in der Pyrotechnikbranche anbieten.
Sonstiges Feuerwerk der Kategorien P1 und P2
In diesen Klassen sind sämtliche Artikel gelistet, die nicht den Feuerwerkskörpern zugeordnet werden. Sie gehören nicht zum Vergnügungsfeuerwerk, sondern werden vielmehr für andere Zwecke, wie z.B. Notsignale, verwendet. Eine Verwendung gemäß der Gebrauchsanleitung ist besonders wichtig.
- Verkauf & Verwendung: Ganzjährig
- Mindestalter: 18 Jahre (P1), 21 Jahre (P2), Käufer müssen volljährig sein
- Sonstiges: Pyrotechnikerschein für P2 notwendig
Der Unterschied zwischen den Kategorien P1 und P2 liegt darin, dass P2-Pyrotechnik ausschließlich von Personen ab 21 Jahren mit entsprechendem Fachkundenachweis (Pyrotechnikerschein) gezündet werden darf.
Beispiele für Pyrotechnik der Kategorie P1:
– Schallerzeuger, z.B. Pyrounion Schallerzeuger P1 (6 Stück)
– Luftheuler, z.B. Funke Luftheuler Rot P1
– Schallerzeuger, z.B. Funke Honey Badger (5 Stück)