NICO FEUERWERK

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NICO überzeugt seit vielen Jahren mit hochqualitativem Feuerwerk. Bereits seit Mitte des 19. Jahrhunderts Teil der Feuerwerksbranche hat sich das Unternehmen bis heute zu einem führenden Anbieter von Pyrotechnik entwickelt. Die Marke NICO Europe steht für Qualität, Innovation und Sicherheit.

Das Sortiment von NICO Europe kann sich aber auch wirklich sehen lassen. Von den klassischen Wunderkerzen, über tolle Batterien bis hin zu farbenprächtigen Bengalfeuern bzw. Bengalos – da bleiben keine Wünsche offen.

Überzeugt euch selbst

Auf vielen unserer Produktseiten haben wir Videos hinterlegt, damit ihr euch selbst von der Qualität des NICO Feuerwerks überzeugen könnt.

NICO Feuerwerk Produkte sind sicher

Wir legen großen Wert auf die Sicherheit und bieten in unserem Onlineshop nur Artikel an, die nachweislich sicher sind. Alle Artikel sind geprüft, mit dem CE-Kennzeichnen versehen und demnach nachweislich für den deutschen Markt zugelassen. Das gilt natürlich auch für das Feuerwerk von NICO.

NICO hat ein funktionierendes System im Einsatz, um die Sicherheit und Qualität der eigenen Pyrotechnik zu gewährleisten. Die größtenteils in China exklusiv für die Marke NICO Europe gefertigten Artikel durchlaufen einen klar festgelegten Herstellungs- und Prüfungsprozess, der mit der Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) bzw. durch entsprechend akkreditierte Unternehmen einen erfolgreichen Abschluss findet.

NICO Feuerwerk kaufen

Feuerwerksartikel der Marke NICO Europe gehören in der Regel zu den Kategorien F1 (Kleinstfeuerwerk) oder F2 (Kleinfeuerwerk).

Während Kleinstfeuerwerk ganzjährig verfügbar ist, dürfen wir Feuerwerk der Kategorie nur zwischen dem 28. und 31. Dezember verkaufen. Ihr könnt eure Bestellung allerdings jederzeit über unseren Shop aufgeben. Kurz vor dem Jahreswechsel werden eure Wunschartikel pünktlich bei euch zuhause angeliefert.

Für Bestellungen, die ihr außerhalb des Zeitraums vom 28. bis zum 31. Dezember erhalten möchtet, benötigen wir von euch einen Beleg der örtlichen zuständigen Behörde bzw. des Ordnungsamts. Dieser muss nachweisen, dass ihr eine Genehmigung zum Veranstalten eines Feuerwerks gemäß § 27 Sprengstoffgesetz erhalten habt.

Für Fragen zum Antrag stehen wir euch selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.