Anlässe

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Feuerwerk und Pyrotechnik macht nicht nur an Silvester Spaß. Auch unterjährig gibt es viele Partys, Feiern und Feste, an denen effektvolle Feuerwerksartikel verwendet bzw. gezündet werden.

Wir denken da vor allem diese besonderen Anlässe:

Bei uns findet Ihr eine umfangreiche und tolle Auswahl an Feuerwerksartikeln an, die noch jedes Fest aufgewertet und strahlende Augen bei Gästen und Besuchern hinterlassen hat.

Feuerwerk & Pyrotechnik – der perfekte Abschluss für Veranstaltungen und Feierlichkeiten aller Art.

Feuerwerk für besondere Anlässe – Sortiment zusammenstellen und selbst zünden

Für das Zünden von Feuerwerk auf der eigenen (Groß-)Veranstaltung müsst Ihr nicht zwingend einen teuren Pyrotechniker engagieren. Im Gegenteil: Ihr könnt bei uns das gewünschte Sortiment selbst zusammenstellen und in Eigenregie zünden.

Wir garantieren: Sämtliche von uns angebotenen Feuerwerksartikel der Kategorien F1 und F2 dürfen von euch eigenhändig verwendet werden. Eine entsprechende Bedienungsanleitung liegt sämtlichen Produkten bei.

Feuerwerk sicher verwenden

Bei uns steht die Sicherheit an erster Stelle. Deswegen verkaufen wir ausschließlich Feuerwerk mit CE-Kennzeichnung. Unsere Produkte sind legal und mit Sicherheit für den deutschen Markt zugelassen.

Auch Ihr solltet Vorsicht walten lassen. Ein sicherer Abstand der Gäste bzw. Besucher zum Feuerwerk ist zwingend erforderlich. Im optimalen Fall zündet Ihr das Feuerwerk in einem abgesperrten bzw. separaten Bereich. Dieser sollte sich in ausreichendem Abstand zu physischen Objekten befinden, vor allem brennbare Gegenstände müssen in sicherer Entfernung sein.

Übrigens: Jedem unserer Artikel liegt eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache bei, die Ihr im Vorfeld der Verwendung sorgfältig lesen solltet. Bei Unsicherheiten und weiteren Fragen könnt Ihr uns gerne ansprechen.

Ebenfalls ganz wichtig: Die Zündung von Feuerwerk bei gleichzeitigem Alkoholgenuss birgt erhebliche Gefahren und führt nicht selten zu nachlässigem Verhalten. Wenn Ihr nicht auf Bier & Co. verzichten möchtet, sorgt zumindest dafür, dass das Feuerwerk nur von Personen gezündet wird, die nüchtern sind bzw. keine alkoholhaltigen Getränke zu sich genommen haben.

Genehmigung notwendig

Das Zünden von Feuerwerk der Kategorie F2 (klassisches Silvesterfeuerwerk) ist in Deutschland grundsätzlich nur an den Tagen rund um den Jahreswechsel erlaubt. Nun finden Geburtstage, Kirmessen, Sportfeste und andere besondere Anlässe in den seltensten Fällen am 31. Dezember oder 01. Januar statt. Was also tun?

Das Gute vorweg: Auch unterjährig müsst Ihr nicht auf das geplante Feuerwerk verzichten. Allerdings ist dies mit etwas Aufwand verbunden. Ihr benötigt eine Genehmigung der örtlich zuständigen Behörde (zumeist das Ordnungsamt). Hierfür muss ein Antrag zur Freistellung vom Verwendungsverbot gemäß §24 Abs.1 des Sprengstoffgesetzes gestellt werden.

Dieser muss folgende Informationen enthalten:

Die Bearbeitung der Anträge ist in der Regel kostenpflichtig. Die Gebühren sind dabei von Stadt zu Stadt unterschiedlich und richten sich nach der jeweils lokalen Gebührenordnung.

Achtung: Antrag rechtzeitig einreichen!

Denkt daran, dass Ihr den Genehmigungsantrag rechtzeitig einreicht und der zuständigen Behörde genug Zeit einräumt, den Antrag zu bearbeiten. Dies kann nämlich gerne mal einige Wochen dauern und nichts ist ärgerlicher, als Tag des Festes auf das tolle Pyrospektakel verzichten zu müssen.

Feuerwerk für besondere Anlässe kaufen

In unserem Online-Shop bieten wir euch eine umfangreiche und qualitativ hochwertige Feuerwerksauswahl für alle denkbaren Anlässe. Bei Bedarf beraten wir euch gerne hinsichtlich der optimalen Zusammenstellung. Schaut euch in unserem Shop um, gerne auch in anderen Unterkategorien. Wir sind sicher, dass für euch etwas Passendes dabei ist.