Silvesterfeuerwerk

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Das Highlight im Jahr für alle Feuerwerk-Fanatiker und Pyro-Enthusiasten ist die Silvesternacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar, wenn der Jahreswechsel weltweit mit einem großen Feuerwerk und jeder Menge Knallerei gefeiert wird. Wir haben das passende Equipment für dich. Begrüße das neue Jahr mit Silvesterfeuerwerk von Pyrodimension.

Silvesterfeuerwerk online kaufen

Für alle, die es an diesem Tag richtig krachen lassen möchten, bieten wir eine große Silvesterfeuerwerk-Auswahl mit tollen Produkten in verschiedenen Kategorien wie zum Beispiel Verbundfeuerwerke, Feuerwerksbatterien, Böller, Leucht- & Bodenfeuerwerk oder Silvester-Raketen. Dafür müsst Ihr einfach über unseren Shop das gewünschte Silvesterfeuerwerk bestellen. So wird der nächste Jahreswechsel für euch ganz sicher zu einem unvergesslichen Erlebnis.

Unsere klassischen Silvesterfeuerwerke zählen zur Kategorie F2 der Kleinfeuerwerke und sind ausschließlich für die Verwendung im Freien vorgesehen. Sie können im Zeitraum vom 28. bis zum 31. Dezember von jedermann erworben werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Ihr möchtet euch für den Jahreswechsel mit Silvesterfeuerwerk versorgen? In unserem Onlineshop ist sicher etwas Passendes dabei.

Jetzt Silvesterfeuerwerk bestellen!

Große Silvesterfeuerwerk-Auswahl – Ihr habt die Qual der Wahl

Feuerwerksbatterien, Fontänen, Vulkane, Böller oder vielleicht doch ganz klassisch die Silvester-Rakete? Bei uns wird jeder fündig und findet das passende Silvesterfeuerwerk.

Ihr mögt es laut und möchtet eure Nachbarn mal so richtig beeindrucken? Wie wäre es mit Knallern und Böllern aus unserem Knallartikelsortiment?

Oder steht Ihr mehr auf imposante Leuchteffekte? Dann solltet Ihr mal einen Blick auf unser ausgefallenes Sortiment im Bereich der Bodenfeuerwerke werfen. Fontäne, Vulkane und andere Leuchtfeuerwerke stehen hier zur Auswahl. Nicht zu vergessen die Feuerwerksbatterien, die euch eine atemberaubende Show bieten und bei euren Partygästen mit Sicherheit gut ankommen werden.

Wenn Ihr euch gar nicht entscheiden könnt, dann hilft noch immer die gute alte Silvester-Rakete, der Evergreen unter den Feuerwerkskörpern. Damit macht Ihr sicherlich nichts verkehrt. Die Silvester-Rakete gibt es übrigens auch in verschiedenen Ausführungen. Pfeifend, knallend, mit Silberschweifaufstieg oder als Kugelrakete-Variante.

Silvesterfeuerwerk sicher zünden

Bei uns steht die Sicherheit an erster Stelle. Deswegen verkaufen wir nur Silvesterfeuerwerk mit CE-Kennzeichnung. Das bedeutet, dass unsere Produkte legal und für den deutschen Markt zugelassen sind.

Folgende Tipps solltet Ihr stets beachten:

  • Achtet unbedingt auf die CE-Kennzeichnung und lasst von nicht zugelassenen Artikeln die Finger.
  • Jedem unserer Artikel liegt eine Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache bei. Diese solltet Ihr sorgfältig lesen, bevor der Spaß beginnt.
  • Sicherheitshinweise auf den jeweiligen Feuerwerksprodukten sind ohne Wenn und Aber zu befolgen.
  • Raketen müssen stets aus einem sicheren Abschussgestell, zum Beispiel einer fest stehenden Glasflasche, abgefeuert werden. Niemals aus der Hand!
  • Für Feuerwerksbatterien gilt ebenfalls, einen festen bzw. ebenen Boden zu wählen, auf dem das Batteriefeuerwerk nicht umfallen kann.
  • Entfernt euch unmittelbar nach dem Zünden von dem Feuerwerkskörper und haltet den vorgegebenen Sicherheitsabstand ein.

Online bestellt, pünktlich geliefert

In Deutschland dürfen wir nur zwischen dem 28. und 31. Dezember Feuerwerkskörper verkaufen. Ihr könnt eure Bestellung jedoch schon weit im Voraus über unsere Website aufgeben. Sie wird dann während dieser Verkaufstage zu euch nach Hause geliefert. Wir legen eure Bestellung schon lange vorher in unserem Lager bereit, und Ihr braucht nur noch Zuhause darauf warten, dass euer Silvesterfeuerwerk geliefert wird. So genießt Ihr einen schnellen und effizienten Service.

Silvesterfeuerwerk unterjährig kaufen und verwenden

Zuvor haben wir euch erklärt, dass in Deutschland nur rund um den Jahreswechsel Feuerwerk verkauft werden darf. Das ist allerdings nur die halbe Wahrheit ist. Für Bestellungen, die außerhalb des Zeitraums vom 28., 29., 30. und 31. Dezember geliefert werden sollen, z. B. für besondere Anlässe wie z. B. Hochzeiten oder Geburtstagspartys, ist eine Sondergenehmigung notwendig.

Dazu muss bei der lokal zuständigen Behörde (oftmals das Ordnungsamt) ein Antrag zur Freistellung vom Verwendungsverbot gemäß § 24 Abs.1 des Sprengstoffgesetzes gestellt werden.

Dieser muss folgende Informationen enthalten:

  • Name und Adresse des Antragsstellers
  • Für das Feuerwerk verantwortliche Person
  • Anlass, Ort, Zeit und Dauer der Verwendung von Feuerwerk
  • Verwendete Artikel (z. B. Verbundfeuerwerk, Boden- & Leuchtfeuerwerk, etc.)

Die Bearbeitung der Anträge ist in der Regel kostenpflichtig. Die Gebühren sind dabei von Stadt zu Stadt unterschiedlich und richten sich nach der jeweils lokalen Gebührenordnung.

Achtung: Antrag rechtzeitig einreichen!

Denkt daran, dass Ihr den Genehmigungsantrag für das gewünschte Hochzeitsfeuerwerk rechtzeitig einreicht und der zuständigen Behörde genug Zeit einräumt, den Antrag zu bearbeiten. Dies kann nämlich gerne mal einige Wochen dauern.

Für Fragen zu diesem Antrag stehen wir unseren Kunden selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Übrigens: Es gibt sogar Feuerwerksartikel, die nicht wie das klassische Silvesterfeuerwerk zur Klasse F2, sondern zur Klasse F1 der Kleinstfeuerwerke gehören. Schaut doch auch mal in unserer Kategorie Ganzjahresfeuerwerk vorbei.