F3 Feuerwerk

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F3 Feuerwerk – nur mit Erlaubnis

Feuerwerkskörper werden in Deutschland abhängig vom Gefahrenpotenzial und Verwendungszweck in verschiedene Kategorien eingeteilt. Während die Kategorien F1 (Kleinstfeuerwerke) und F2 (Kleinfeuerwerke) im Grunde problemlos erworben werden können, verhält es sich Artikeln aus der darauffolgenden Einstufung F3 etwas anders.

Diese verfügen in der Regel über eine höhere Satzmenge (Nettoexplosivstoffmenge) bzw. deutlich größere Kaliber. Dementsprechend umfangreicher und imposanter sind natürlich die Effekte, jedoch geht von diesen Artikeln auch ein höheres Gefährdungsrisiko aus.

Daher dürfen Feuerwerksartikel der Kategorie F3 nur an Personen ab 21 Jahren mit entsprechender Erlaubnis gemäß §7 oder §27 des Sprengstoffgesetzes (F3 befähigungsschein) abgegeben bzw. verkauft werden.

Eine sichere und gewissenhafte Nutzung der F3 Artikel ist zwingend erforderlich. Das Gesetzt sieht zum Beispiel einen Mindestsicherheitsabstand von 15 Metern vor. Ebenfalls darf auf diese Entfernung der Schalldruckpegel den Wert von 120 dB (Dezibel) nicht übersteigen.

Kategorie F3 – Mittelfeuerwerk

Die Bezeichnung Mittelfeuerwerk deshalb, weil die Kategorie F3 Feuerwerkskörper einschließt, von denen eine mittlere Gefahr ausgeht, deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit jedoch nicht gefährdet und die zur Verwendung in weiten offenen Bereichen im Freien vorgesehen sind.

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WICHTIGER HINWEIS! Wenn Ihr bei uns F3 Feuerwerk erwerben möchtet, benötigen wir von euch einen Nachweis gemäß §7 oder §27 SprengG. Bitte sendet uns diesen per Mail zu. Erst nach Erhalt und Prüfung können wir euch die gewünschten Artikel zukommen lassen.